General Terms and Conditions (GTC)
of HADA NEKRETNINE d.o.o.
for holiday home accommodation contracts
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Ferienhausaufnahmeverträge der HADA NEKRETNINE d.o.o. - Put Murvice 12D - 23000 Zadar - Kroatien - nachfolgend "HADA" genannt sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der HADA.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom der HADA ausdrücklich in Textform anerkannt.
II. Vertragsabschluss, -Partner
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der HADA ein Ferienhausaufnahmeverträge (nachfolgend kurz „Vertrag“) zwischen der HADA und dem Gast zustande.
2. Vertragspartner sind die HADA und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der HADA gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der HADA eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung der HADA in Textform.
4. Der Gast verpflichtet sich das Ferienhaus, die Ausstattung und die zum Objekt gehörenden Anlagen und Flächen jederzeit pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind der HADA sofort zu melden. Jegliche Vorsätzliche oder Mutmaßliche Art der Schädigung sowie Vandalismus wird seitens der HADA sofort zur Anzeige gebracht. Für jeglichen Schaden haftet der Gast persönlich.
5. Die Hausordnung der HADA NEKRETNINE d.o.o. ist ein fester Bestandteil des Vertrages, der Gast verpflichtet sich diese jederzeit einzuhalten.
6. Der Gast verpflichtet sich jeglichen Vorsatz und Unternehmung die zur Entstehung einer Verletzungs- oder Gefahrensituation für Leib und Leben führen könnte strengstens zu unterlassen. Hinzu ist der Gast verpflichtet alle Geräte, Einrichtungsgegenstände, Ausstattungsmerkmale o.Ä. nur gemäß ihrem Zweck zu benutzen.
7. Die von der HADA dem Gast zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsmerkmale sind lediglich ein Angebot, die Verwendung, Nutzung und Handhabung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
8. Kinder dürfen sich im Schwimmbad-, Whirlpool-, Sauna- und Terassenbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
9. Vom Gast eingebrachte und im/am gebuchten Objekt genutzte Sachen, Geräte oder Gegenstände dürfen nur Zweckbestimmt verwendet werden sofern kein Schaden am gebuchten Objekt oder seiner Infrastruktur entsteht oder langfristig entstehen kann.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die HADA ist verpflichtet, das vom Gast gebuchten Ferienhaus und aller dazugehörenden Anlagen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Mietsache und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der HADA zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der HADA gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern, Abgaben, Kurtaxen oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich die HADA das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.
3. Die HADA kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Ferienhaus und für die sonstigen Leistungen der HADA erhöht.
4. Rechnungen sind bis maximal 7 Tage nach Zugang mit einer Vorauszahlung als Sicherheitsleistung von 30% des vertraglich vereinbarten Preises sowie der vollständige Restbetrag spätestens 7 Werktage vor dem Buchungszeitraum ohne Abzug Fällig. Die HADA ist zudem berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Anhebung oder komplette Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen.
5. Wird die gemäß Ziffer III Abs. 4 die verlangte Vorauszahlung als Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom der HADA gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist die HADA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Hierbei steht der HADA eine Entschädigungspauschale gemäß Ziffer IV Abs. 1.b) zu.
6. Die HADA legt bei Buchung einen Einbehaltungsbetrag von in Höhe 2.000,00 EUR auf der von Gast angewendeten Kreditkarte ein. Der Einbehaltungsbetrag wird spätestens 3 Werktage nach dem Check-out wieder freigegeben sofern kein Grund einer kompletten oder anteiligen Einbehaltung vorliegt.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber eine Forderung der HADA aufrechnen.
7. The guest can only offset a claim against HADA with an undisputed or legally established claim.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Die HADA räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die HADA Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Die HADA hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt bei Stornierung nach Verbindlicher Buchung:
• kostenfrei innerhalb von 14 Tagen nach der Verbindlichen Buchung sofern der Mietbeginn mindestens 8
Wochen in der Zukunft liegt
• weniger als 8 Wochen und bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn 30% des vertraglich vereinbarten Preises
• 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des vertraglich vereinbarten Preises
• 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn 70% des vertraglich vereinbarten Preises
• 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn 90% des vertraglich vereinbarten Preises
• 2 Tage sowie Tag des Mietbeginns (auch bei nicht Erscheinen zu Mietbeginn) 100% des vertraglich
vereinbarten Preises
2. Die HADA hat dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der HADA. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
V. Rücktritt der HADA
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist die HADA ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
2. Ferner ist die HADA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom der HADA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
• Das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der
Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• die HADA begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HADA und ihrer Objekte in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der HADA
zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• die HADA von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach
Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der
HADA nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche
der HADA gefährdet erscheinen;
• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine
Vermögensauskunft oder ähnliches abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes
Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels
Masse abgelehnt wird.
3. Die HADA hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt nur den Anspruch auf die Bereitstellung des in der Buchung genannten Ferienhauses, deren Ausstattung und deren genannter Anlagen.
2. Das Gebuchte Ferienhaus stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Das Gebuchte Ferienhaus ist vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die HADA das Recht, das gebuchte Ferienhaus nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der HADA steht in dem Fall insoweit ein Rücktrittsrecht sowie eine Entschädigungspauschale gemäß Ziffer IV Abs. 1.b) zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus samt allen Flächen, Anlagen und Parkplätzen spätestens um 10.00 Uhr vollumfänglich zu räumen und der HADA zur Verfügung zu stellen. Danach kann die HADA über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Ferienhauses bis 18.00 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der HADA nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung der HADA
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HADA auftreten, wird sich die HADA auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel der HADA anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Die HADA geht mit dem Gast keinen Verwahrungsvertrag ein und haftet daher nicht für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung der HADA ist nur dann gegeben, wenn die Sachen der HADA oder den von ihr befugten Personen übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden und dokumentiert sind.
3. Allgemein haftet die HADA nur nach den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien in der jeweils geltenden Fassung und maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. In allen Fällen trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der HADA. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der HADA abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die HADA nicht, soweit die HADA, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber der HADA geltend gemacht werden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhausaufnahmeverträge sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der HADA.
3. Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner der HADA Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist - der Sitz der HADA in Zadar Kroatien. Sofern der Vertragspartner der HADA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der HADA. Die HADA ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Die HADA ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Es gilt das Recht der Republik Kroatien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.